Kinder brauchen Musik - Musikunterricht braucht Planungssicherheit

Erlangen, 20. September 2022

Sehr geehrter Herr Staatsminister Piazolo,

der „Verband bayerischer Schulmusiker“ e. V. (VBS) ist der älteste und mitgliederstärkste Fachverband für Musiklehrkräfte in Bayern. Wir setzen uns ein für qualitätvollen Musikunterricht an allen Schularten. Seit vielen Jahren kooperieren wir gerne und erfolgreich mit Institutionen musikalischer und kultureller Bildung wie dem Bayerischen Musikrat, der Bayerischen Landeskoordinierungsstelle Musik und dem Referat für Künstlerisch-kulturelle Bildung im Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Zunächst möchten wir uns bedanken für Ihre aktive Unterstützung der Kampagne #MachMusik im Sommer! Nach zwei Jahren, in denen musikalische Aktivitäten pandemiebedingt an vielen Schulen so gut wie gar nicht stattfinden konnten, schätzen wir dieses wichtige Signal für einen Neuanfang. Gemeinsames Singen und instrumentales Musizieren wurde damit zur „Chefsache“. Wie sehr sich Bayerns Schulen im Sommer musikalisch ins Zeug gelegt haben, lässt sich unter anderem an der hohen Beteiligung am „Aktionstag Musik“ der BLKM ablesen – über 100.000 Kinder und Jugendliche aus mehr als 900 Einrichtungen beteiligten sich mit ihren Lehrkräften an den Aktivitäten.

Der Blick nach vorne, auf den kommenden Herbst und Winter, weckt allerdings Besorgnis: Derzeit deutet alles darauf hin, dass wir auch künftig mit Corona-Wellen verschiedener Intensität und Virulenz werden leben müssen. Eine Zeit „nach Corona“ wird es nicht geben. Wir müssen uns darauf einrichten, mit der Pandemie, die allmählich zur Endemie wird, zu leben. Viele Kolleginnen und Kollegen an Bayerns Schulen treibt die Sorge um, dass es in den kommenden Monaten wieder zu großen, kurzfristig verhängten Einschränkungen für das schulische Musizieren kommen könnte. Die Planung kultureller Veranstaltungen wie Schulkonzerte oder Musiktheater-Produktionen wird dadurch ebenso erschwert wie Vorbereitung und Durchführung des Klassenunterrichts Musik, der ja laut LehrplanPLUS und Rechtsprechung ausdrücklich praxisbetont sein soll: Die Vermittlung theoretischer Inhalte soll wo immer möglich an praktische musikalische Erfahrung gekoppelt werden.

Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem Singen zu: Je nach Ausstattung der Schule ist es für viele Schüler*innen die wichtigste oder gar die einzige Möglichkeit, aktiv musizierend diese Verbindung zu erleben. In den letzten beiden Jahren war das Singen (wie auch das Musizieren auf Blasinstrumenten) an etlichen Schulen trotz intensiver Anstrengungen der Lehrkräfte kaum oder nur zeitweise möglich. Sollte sich dieser Zustand verfestigen, dann wächst eine Generation heran, die in einer entscheidenden und prägenden Lebensphase kein gemeinsames Singen erlebt hat – und diese Erfahrung auch nicht nachholen kann. Schon jetzt fehlen vielen Kindern und Jugendlichen in diesem Bereich zwei Jahre. Hier droht ein kultureller Verlust, der nicht nur diese Schülergeneration konkret betrifft, sondern auch Auswirkungen auf folgende Generationen haben könnte.

Ebenso problematisch ist der Vertrauensverlust in der Bevölkerung. Das Team des Freiburger Instituts für Musikermedizin hat dafür klare Worte gefunden: „Besonders dem Singen haftet das Etikett an, gefährlich zu sein und diese Barriere muss erst wieder überwunden werden. Dass Singen und Musizieren für die psychische Gesundheit äußerst positiv und wichtig sind, muss bei abnehmender Gefährdung durch Corona wieder neu etabliert werden. Kinder und Jugendliche im Singen und Musizieren zu fördern, ist eine besonders wichtige Aufgabe und ethische Verantwortung." (Spahn & Richter 2022, S. 19-20)

Wir sind der Auffassung, dass weitere Restriktionen im Bereich der Musikpraxis nicht weiter hingenommen werden können – und auch nicht müssen, da sich in den vergangenen eineinhalb Jahren ja eine ganze Reihe von Rahmenbedingungen verändert hat. Und hier möchten wir Sie und Ihr Haus um Unterstützung bitten.

Zum einen dürften die meisten Kinder und Jugendlichen sowie ihre Lehrkräfte mittlerweile als Geimpfte oder Genesene eine Grundimmunität gegenüber dem COVID19-Virus aufgebaut haben. Zum anderen liegen bereits seit Längerem gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu Risiken und Möglichkeiten des Musizierens unter Corona-Bedingungen vor. Eine verlässliche Quelle, auf die sich beispielsweise Bayerns Hochschulen sowie zahlreiche regionale und überregionale Musikverbände beziehen, ist die regelmäßig aktualisierte „Risikoeinschätzung einer Coronavirus-Infektion im Bereich Musik“ des Freiburger Instituts für Musikermedizin, die mittlerweile in der 10. Auflage vorliegt und aus der eben schon zitiert wurde (Spahn & Richter 2022; https://www.mh-freiburg.de/service/covid-19/risikoeinschaetzung ). Die Schrift beinhaltet klare Handlungsempfehlungen, die kontinuierlich dem jeweils aktuellen Stand der internationalen Forschung angepasst werden. An diesen Empfehlungen hat sich im vergangenen halben Jahr nichts mehr Wesentliches geändert. Damit können auch mittelfristig verlässliche Aussagen darüber getroffen werden, unter welchen Bedingungen das Musizieren im Profi- wie im Laienbereich weitgehend sicher möglich ist – auch wenn es neuere, problematische Varianten des COVID-Virus geben sollte. Das Forschungsteam schlägt zur Risikoreduktion vier Handlungsstränge vor: 1.) Incoming-Kontrolle, 2.) Regulation der Parameter Luft/Raum/Dauer/Anzahl der Personen, 3.) Individuelle Schutzmaßnahmen sowie 4.) Impfen.

Mit der Ankündigung, im kommenden Schuljahr jeder Schülerin und jedem Schüler in Bayern wöchentlich drei Selbsttests zur Verfügung zu stellen, hat Ihr Haus bereits einen wesentlichen Schritt zu einem sicheren Unterrichtsangebot unternommen. Wir bitten darum, dieses Angebot unbedingt den Herbst und Winter über aufrecht zu erhalten und ggf. sogar zu erweitern – insbesondere für den Bereich der Wahlunterrichte und der Kursphase der gymnasialen Oberstufe. Tagesaktuelle negative Tests aller Teilnehmenden, auch jener, die geimpft oder genesen sind, zählen zu den wichtigsten Maßnahmen, um die Sicherheit auch bei Chor- und Bläserproben zu gewährleisten (Spahn & Richter 2022, S. 48, 52).

Aktive Unterstützung benötigen viele Schulen im Bereich „Regulation der Parameter Luft/Raum/Dauer/Anzahl der Personen“. Es hat sich gezeigt, dass es in zahlreichen Schulgebäuden an hinreichend großen Räumen fehlt, um beispielsweise die für sicheres Singen notwendigen Mindestabstände von 1,5 m verlässlich einhalten zu können. Nur in seltenen Fällen und meist auch nur ausnahmsweise können Musiklehrkräfte mit ihren Gesangsgruppen in größere Räume ausweichen, beispielsweise in Aula, Mensa oder Turnhalle- selbst dann, wenn an Schulen solche oder andere geeignete größere Räume vorhanden sind, werden diese in aller Regel anderweitig benötigt und genutzt.

Die Zeit der Improvisationen und der kurzfristigen Notmaßnahmen sollte in diesem Punkt mittlerweile vorbei sein. Ab jetzt sind Maßnahmen erforderlich, die sicherstellen, dass Musikpraxis an den Schulen wieder langfristig stabil und planungssicher möglich wird. Es kann nicht dauerhaft hingenommen werden, dass an Schulen ohne große Räume Singen und das Spielen von Blasinstrumenten in schwierigen Pandemiephasen ausfallen müssen. Der Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen ist kein „Zusatzvergnügen“, sondern hat einen klaren und umfassenden Bildungsauftrag. Diesem Auftrag konnten die Lehrkräfte an vielen Schulen in den vergangenen beiden Jahren auch deshalb nur unzureichend nachkommen, weil es an geeigneten Räumlichkeiten fehlte.

Für das Schuljahr 2022/23 fordern wir deshalb:

  1. Auch wenn sich die pandemische Situation wieder verschärfen sollte, darf es an Bayerns Schulen kein pauschales Verbot von Musikpraxis und insbesondere von Singen und Spielen von Blasinstrumenten mehr geben.

  2. Für musikalischen Wahlunterricht an allgemeinbildenden Schulen müssen dieselben Rahmenbedingungen für Probenbetrieb und Aufführungen gelten wie für außerschulisches Laienmusizieren. Da die Teilnahme am schulischen Wahlunterricht ebenso freiwillig ist wie die an außerschulischen Musikangeboten, gibt es kaum triftige Gründe für eine verschiedene Behandlung schulischer und außerschulischer Musikensembles. Im vergangenen Schuljahr gab es Erleichterungen von Corona-Auflagen immer zunächst für das außerschulische Laienmusizieren, eine entsprechende Anpassung der schulischen Regeln musste stets wieder von Neuem angestoßen, gefordert und ausgehandelt werden. Das gelang zwar stets mit tatkräftiger Unterstützung des Bayerischen Musikrats und des Referats Künstlerisch-Kulturelle Bildung im KM. Der Prozess zog sich wegen zahlreicher Abstimmungsbedarfe aber oft über Wochen hin: kostbare Zeit, die für musikalische Bildung verloren ging!

  3. Für kulturelle Schulveranstaltungen wie Schulkonzerte, Musicalaufführungen usw. müssen dieselben Bedingungen gelten wie für entsprechende Veranstaltungen im außerschulischen Bereich. Auch hier müssen mühsame „Nachverhandlungen“ der Vergangenheit angehören.

  4. Raummanagement/ Luftqualität: Für Musikräume und weitere potenziell für musikalische Aktivitäten genützte Räume (z. B. Klassenzimmer, Mehrzweckräume, Aulen, Turnhallen) muss klar definiert werden, wie viele Menschen sich mit welcher musikalischen Tätigkeit wie lange in dem jeweiligen Raum aufhalten dürfen, bis die Schwelle von 800 ppm für die CO2-Konzentration erreicht ist (vgl. Spahn & Richter 2022, S. 32).

  5. Dort, wo CO2-Messgeräte nicht fest installiert sind, müssen kleine tragbare Geräte zur Kontrolle der Luftqualität bzw. der Aerosoldichte in Musikräumen verfügbar sein. Die Investitionen dafür halten sich mit rund 70€ pro Gerät in sehr überschaubaren Grenzen.

  6. Sollten wieder verstärkte Schutzmaßnahmen notwendig werden, dann brauchen Musiklehrkräfte, ihre Klassen und Ensembles Zugang zu hinreichend großen Räumen, die ein sicheres Musizieren auch in größeren Gruppen möglich machen. Das könnten auch Räumlichkeiten außerhalb von Schulgebäuden sein. Die Freiburger Mediziner regen dazu an (S. 34): "Bezogen auf das gemeinsame Musizieren könnten vermehrt sehr große Räume wie Kirchenräume, Konzertsäle oder Stadthallen auch als Proberäume genutzt werden." - alles Räumlichkeiten, die zu Schulzeiten durchaus zugänglich sein dürften. Es wäre rechtzeitig zu überlegen, wo und wie in Zusammenarbeit mit den Sachaufwandsträgern solche Räumlichkeiten für schulische Gruppen zugänglich gemacht werden könnten.

Wo dies nicht möglich ist, muss darüber nachgedacht werden, finanzielle Mittel z. B. für Honorarkräfte zur Verfügung zu stellen, damit z.B. Ensembles bei Bedarf geteilt werden können und so ein regelmäßiger wöchentlicher Probenbetrieb in zwei oder mehr kleineren Räumen parallel gewährleistet ist.

Mittelfristig sollten zudem Möglichkeiten des Musizierens im Freien gefördert werden. Das Freiburger Forschungsteam empfiehlt musikalische Aktivitäten im Freien, soweit die Witterung es erlaubt. Auch hier zeigte sich in den vergangenen beiden Schuljahren, dass dies keineswegs an allen Schulen möglich ist. In Absprache mit den Sachaufwandsträgern wäre zu klären, wie adäquate Möglichkeiten geschaffen werden können, um bei geeigneter Witterung in den warmen Jahreszeiten tatsächlich im Freien zu musizieren. Dazu können auch bauliche Maßnahmen gehören, wie z. B. das Einrichten akustisch adäquater "grüner Klassenzimmer" oder geeigneter Pavillons.

Nach zwei Jahren mit extrem hoher Arbeitsbelastung und fortwährender Planungsunsicherheit legen sich Bayerns Schulmusikerinnen und -musiker weiterhin ins Zeug, auch und gerade für einen „Neustart Musik.“ Ohne adäquate Rahmenbedingungen sind viele Bemühungen aber von vorneherein zum Scheitern verurteilt. Wir möchten anregen, gemeinsam die Initiative zu ergreifen, um die so notwendige Stabilisierung schulischer Musikpraxis zu erreichen! Für einen entsprechenden Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.

Dr. Gabriele Puffer

Vorsitzende des Verbands Bayerischer Schulmusiker e. V. (VBS)